Wie und was wird geprüft? Ablaufplan und erforderliche Unterlagen

Wie wird geprüft?

Zunächst erfolgt eine Vorprüfung Ihrer vorhandenen Unterlagen: dafür senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen, die geprüft werden sollen, zu. Nach der Vorprüfung erfahren Sie, ob es Ansatzpunkte für eine weitergehende Prüfung gibt und mit welchen Rückforderungen Sie rechnen können. Erst dann ist Ihre Entscheidung notwendig (nach Absprache mit Ihrem / Ihrer Rechtsanwalt / Rechtsanwältin), ob von uns eine Stellungnahme / ein Gutachten erstellt werden soll. Innerhalb der Vorprüfung stehen wir Ihnen jederzeit nach Absprache zur Verfügung und unterstützen Sie.

Hinweis: wir führen keine Rechtsberatung für Sie durch.

Wenn Sie uns mit der weiteren Prüfung beauftragen, erhalten Sie dann auch eine detaillierte Aufstellung über ggf. noch fehlende Unterlagen / Informationen.

Was kostet eine Vorprüfung? Siehe dazu unsere Leistungsvergütung.

Checkliste

Was wird geprüft?

Hier erhalten Sie einen allgemeinen Überblick von Prüfungspunkten: im Einzelfall wird die Aufgabenstellung mit Ihnen individuell abgestimmt.  Die nachfolgende Beschreibung stellt nur die wesentlichen Prüfungspunkte dar.


Ihr Kreditvertrag / Ihre Baufinanzierungsvertrag / Ihre gewerbliche Finanzierung
wird finanzmathematisch und unter betriebswirtschaftlichen Aspekten geprüft, z.Bsp.:

  • Wurden die vereinbarten Zinsanpassungen ordnungsgemäß vorgenommen?
  • Wurde bei Prolongationen des Darlehens das ursprüngliche Äquivalenzverhältnis des Zinssatzes beibehalten?
  • Wird der Effektivzinssatz richtig ausgewiesen im Vertrag?
  • Ist ein ggf. vereinbartes Disagio richtig im Effektivzinssatz berücksichtigt worden?
  • Wurden die Darlehensauszahlung und die Rückzahlungsraten richtig wertgestellt?
  • Wurde bei Ihrem Bankvorausdarlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag der Bausparvertrag mit einem separaten Darlehen „aufgefüllt“?
  • Wurde bei Ihrem Bankvorausdarlehen in Verbindung mit einer Lebensversicherung deren Ablaufleistung zur Tilgung richtig berücksichtigt, oder sind Fehlbeträge zu erwarten?
  • Entspricht der Zins- und Tilgungsplan den Vorgaben des Darlehensvertrags?
  • Rechnet Ihre Bank / Sparkasse Ihr Darlehen so ab, wie vertraglich vereinbart?
  • Wird der richtige Effektivzinssatz ausgewiesen?
  • Welche Gebühren wurden und werden tatsächlich berechnet?
  • Wurden mögliche öffentliche Fördermittel oder Förderkredite (z.Bsp. der KFW)  in die Gesamtfinanzierung eingebracht und deren Konditionen an Sie weitergegeben?
  • Wurden mögliche Riesterprodukte in der Gesamtfinanzierung berücksichtigt?
  • Werden die vereinbarten Zinsen im Kredit- / Darlehensvertrag richtig ausgewiesen?
  • sind alle gesetzlichen Formerfordernisse eingehalten worden?
  • Reichen die Ablaufleistungen von Lebensversicherungen nicht aus, Ihr Darlehen zu tilgen? Wie wurden Sie bei Abschluss beraten?
  • Wird der Zahlungsverkehr mit Wertstellungen, vereinbarten Provisionen und  Gebühren ordnungsgemäß abgerechnet?
  • Wurde die Postengebühr für die angefallenen Buchungen richtig berechnet?
  • Wurden ggf. nicht vereinbarte Kreditprovisionen berechnet?
  • Wurden Überziehungszinsen berechnet, obwohl Ihr Saldo nicht über die zugesagte Kreditlinie hinausging?
  • Werden die Zinsen richtig berechnet , welche Berechnungsmethode war / ist vereinbart?
  • Ist die Zinsanpassung an eine feste Bezugsgröße gekoppelt (z.Bsp. EURIBOR) und verlief die Zinsanpassung im sog. Äquivalenzverhältnis?
  • erfolgte die korrekte Umstellung des gekündigten Darlehens auf ein Abrechnungskonto?
  • in welcher Höhe wurden Verzugszinsen belastet?
  • Wurden nach der Kündigung der Geschäftsverbindung dem Abrechnungskonto weiterhin Darlehensraten belastet?
  • Wann wurden Vorfälligkeitsentschädigungen belastet?
  • Waren Sie zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich im Zahlungsrückstand, oder kam dieser durch Falschberechnungen der Bank zustande?
  • Ihr Sparvertrag  wird finanzmathematisch und unter betriebswirtschaftlichen Aspekten geprüft: wurden die vereinbarten Zinsen und die versprochenen „Sonderzahlungen / Boni“ ordnungsgemäß an Sie ausgeschüttet?
  • Wird Ihnen Ihr „Bau-„Spar“-Vertrag nach der vollen Ansparung gekündigt, weil Sie auf das Bauspar – Darlehen verzichten?

Ablaufplan

Werden in der Vorprüfung Ansatzpunkte festgestellt und Sie beauftragen uns, wird eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen mit Angaben der noch erforderlichen Unterlagen / Informationen.

Nach Vorlage unserer Stellungnahme / unseres Gutachtens erfolgt mit Ihnen die Abstimmung über die weitere Vorgehensweise.

Zur erfolgreichen Umsetzung unserer Handlungsempfehlungen empfehlen wir die Einschaltung entsprechender Fachanwälte , beispielsweise aus dem Bank – und Kapitalmarktrecht, weil wir selbst keine Rechtsberatung betreiben dürfen. Unsere Stellungnahmen und  Gutachten werden in außergerichtlichen Verhandlungen mit Banken / Sparkassen und Produktanbietern oder auch in gerichtlichen Verfahren als Parteigutachten eingebracht. Wir werden auch von Gerichten mit entsprechenden Gutachten als Gerichtsgutachter / Obergutachter beauftragt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen sind dafür regelmäßig erforderlich?

  • Vollständige Sparpläne / Vereinbarungen in Kopie,
  • Vollständige Kredit- und Darlehensverträge mit den jeweiligen Kredit-/ Darlehensbedingungen in Kopie,
  • Sicherheitenvereinbarungen, z.Bsp. Bestellung von Grundschulden, Sicherungsübereignung Warenlager, Abtretung von Forderungen etc.
  • Tilgungspläne, Jahreskontoauszügen, bankliche Abrechnungen  über den zu prüfenden Zeitraum und Konten.
  • Vollständige Kontoauszüge im Original oder als Datei  (Beispiel: alle Kontoauszüge des Kontokorrentkontos) über den Prüfungszeitraum,
  • Vollständiger Schriftverkehr mit der Bank , sonstige Vereinbarungen (Beispiel: Zusagen über öffentliche Fördermittel, Riesterprodukte)

Wir stimmen die erforderlichen Unterlagen / Informationen im Einzelfall mit Ihnen ab.

Es geht um Ihr Geld, das Sie zurück bekommen!
Unsere Dienstleistungen nutzen Privatpersonen, Bauherren, Selbständige und Unternehmen.
Wir prüfen Kreditverträge, Wertstellungen, Zinsberechnungen u.v.m.
finanzierungscheck.info
…oder wer prüft die Einhaltung Ihrer Finanzvereinbarungen?