Konten- und Kreditprüfung sind unsere Dienstleistungschwerpunkte

Kontenprüfung

Allgemein wird der Zins als „Preis für die Überlassung von Geld“ beschrieben.

Egal: ob Sie für Ihre zusätzliche Altersversorgung einen Sparplan besparen oder eine Immobilie abzahlen, Sie zahlen Ihre Raten auf einen Sparplan und erhalten Zinsen von Ihrer Bank gutgeschrieben.

Oder Sie bezahlen Ihre Zins- und Tilgungsrate für Ihren Kredit an die Bank, diese vereinnahmt die mit Ihnen vereinbarten Zinsen für den Kredit und schreibt die Tilgung Ihrem Darlehens – Konto gut. Sie erhalten in der Regel mindestens einmal im Jahr einen Kontoauszug, auf dem alle Zahlungen dokumentiert werden, somit ist der Kontoauszug das Abbild aller Zahlungsströme, die Sie und Ihr Vertragspartner auf dem Konto leisten.

Bei Kreditverträgen mit variablem Zinssatz sind von der Bank die Zinsen nicht nur nach oben, sondern auch nach unten anzupassen, wenn der Referenzzinssatz sinkt: das „Äquivalenzverhältnis“ ist während der gesamten Laufzeit des Kreditverhältnisses beizubehalten. Das heißt, dass sich die ursprüngliche Zinsmarge der Bank, die bei Abschluss des Kreditvertrages bestand, nicht einseitig verändern darf zu Lasten des Kreditnehmers. Die Zinsen sind regelmäßig immer so anzupassen (nach oben und nach unten bei entsprechenden Marktveränderungen), dass die Marge der Bank gleich bleibt. Das Äquivalenzverhältnis ist von der Bank auch bei Vertragsverlängerungen (Prolongationen) von festverzinslichen Darlehen zu beachten.

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Gehen Sie auf Nummer sicher!

Kreditprüfung

Gekündigte Kredite

In der Praxis ist immer wieder feststellbar, dass Kredit- oder Darlehen von Banken gekündigt werden, weil sich der Kreditnehmer angabegemäß „nicht an die vertraglich vereinbarten Zusagen gehalten“ hat – so der regelmäßige Tenor. Hier versagt nach unserer Erfahrung regelmäßig das „Stress – Management“ der kündigenden Bank!

Unsere Erfahrung ist die, dass oftmals eine Kündigung und die daraus resultierenden Folgen nicht im Verhältnis zueinander stehen: wegen vergleichsweise geringer Rückstände werden teils große Volumina gekündigt, teilweise mit verheerenden Folgen für Kredit- und Darlehensnehmer!

Wir prüfen das für Sie!

Sonderkredite

Unsere Finanzierungsberatung

Ergänzend  führen wir  auch die Finanzierungsberatung im Stadium der Entscheidungsfindung durch: „…eine gute Baufinanzierung ist ein maßgeschneidertes Produkt…“

Ihre eigene Recherche im Internet nach der günstigsten Finanzierung (bezogen auf den Zinssatz)  reicht in der Praxis nicht aus, hier finden Sie in der Regel nur die „TOP – Konditionen“, die in der Praxis niemand erhält: in der Regel sind das „Lockangebote“, die es zu prüfen gilt!

Ihre Eigenrecherche ersetzt keine fachkundige Beratung für die „Investitionsentscheidung Ihres Lebens“. Zur Baufinanzierungsberatung vor  dem Abschluss Ihrer Finanzierungsverträge ist ein unabhängiger Prüfer unentbehrlich (dieser ist frei von Provisionsgedanken), damit Ihnen nicht Finanzierungsprodukte vermittelt werden,  die Ihr Berater oftmals einzig und allein nach seinem Provisionsertrag auswählt! Es sollten Ihnen immer mehrere Finanzierungsvarianten angeboten werden, damit Sie „vergleichen können“ um die beste Lösung zu finden.

Wir übernehmen das für Sie.

Hinweis: wir vermitteln keine Finanzierungen!

Hier ist in der Praxis regelmäßig das Thema „Zinsberechnung“ an der Tagesordnung, weil viele Finanzierungen auf der Grundlage variabler Zinsen abgeschlossen werden in unterschiedlichster Ausprägung.

Die Analyse von Kredit- und Darlehensverträgen für betriebliche / gewerbliche Investitionen bezieht sich in der Regel auf:

  • Annuitätendarlehen mit festem oder variablem Zinssatz (Cap – Vereinbarungen),
  • Tilgungsdarlehen mit konstanter oder sofortiger Tilgung,
  • Kfw- und sonstige Förderdarlehen,
  • Leasing,
  • Fremdwährungskredite, aber auch
  • Zinssicherungsgeschäfte.

Prüfungsansätze:

  • nach welcher Zinsberechnungsmethode werden die Zinsen berechnet?
  • Wurden / werden variable Zinsen oder fest vereinbarte Zinsen ordnungsgemäß mit dem vereinbarten Äquivalenzverhältnis berechnet?

Wir prüfen das für Sie.

In der banklichen Praxis ist immer wieder feststellbar, dass die im ursprünglichen Kreditvertrag vereinbarten variablen Zinsen nicht richtig angepasst werden bei Zinsänderungen am Kapitalmarkt (nach unten und nach oben). Ebenso verhält es sich bei Wertstellungen.

Diese werden häufig nicht richtig erfasst bei der Bank: als Ergebnis hat sich die Überprüfung und Neuberechnung von Konten, Krediten und Darlehen etabliert, mit denen wir in der Vergangenheit häufig Fehler nachweisen konnten. Ursache war stets die unkorrekte Abrechnung von Kontokorrentkonten, die teilweise seit Jahrzehnten laufen.

Aktuelle Fragen:

  • Werden die vereinbarten Zinsen richtig berechnet?
  • Ist der Zinssatz an eine feste Bezugsgröße gekoppelt (Beispiel: EURIBOR) ?
  • Werden Zinssenkungen und Zinserhöhungen nach dem vereinbarten Äquivalenzsystem  richtig durchgeführt?
  • Werden nicht vereinbarte Gebühren und Provisionen berechnet?
  • Werden Wertstellungen im Zahlungsverkehr richtig berücksichtigt? Beispiel: werden Einzahlungen taggleich verbucht, werden Gutschriften erst Tage nach dem Eingang bei der Bank gutgeschrieben, werden zur Gutschrift eingereichte Inlandsschecks spätestens nach drei Bankarbeitstagen und eingereichte Auslandsschecks nach spätestens 5 Bankarbeitstagen gutgeschrieben?

Zur Klärung der Frage, ob eine Verjährung der festgestellten Forderungen von Bankkunden aus Falschberechnungen ihrer Bank vorliegt, bedarf es einer abschließenden anwaltlichen Prüfung, die wir selbst nicht durchführen dürfen. Dies erledigen Fachanwälte.

Zinsberechnung

Gerade beim Thema Zinsen gibt es in der Praxis häufig Streit zwischen der Bank und ihren Kunden wegen “..ein paar Prozent“. Diese „..paar Prozent“ haben es in sich: es beginnt mit der Berechnungsmethode für die Zinsen. Sparguthaben werden in Deutschland beispielsweise in aller Regel nach der linearen Methode, der  „Deutschen Methode“ abgerechnet (der Monat immer mit 30 Tagen, das Jahr mit 360 Tagen).

Diese Methode wurde vom Bundesgerichtshof abgesegnet, hat aber Nachteile gegenüber der exponentiellen Berechnungsmethode, der „Effektivzinsrechnung“, wie Banken beispielsweise unter sich selbst abrechnen. Mittlerweile ist  bei Krediten an  Verbraucher die Effektivzinsrechnung in der Regel vorgeschrieben – aber auch hier gibt es Ausnahmen – bei allen anderen Kredit- und Darlehensnehmern allerdings nicht, hier werden die Zinsen häufig noch linear gerechnet!

Ist in Ihrem Kredit- oder Darlehnsvertrag angegeben, nach welcher Methode Ihnen die Zinsen berechnet werden – und werden sie dann auch so abgerechnet?

Wir prüfen das für Sie und legen mit Ihnen den Prüfungsrahmen fest (überschlägige Berechnung im ersten Schritt oder detaillierte Prüfung) !

Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen:
Wir verschaffen Ihnen Überblick und zielgenaue Einblicke auf wesentliche Details.