Unsere Leistung zahlt sich aus.

Was kostet eine Prüfung?

Das erste persönliche / telefonische Beratungsgespräch dient der Einschätzung und Abstimmung zur Aufgabenstellung und des Leistungsumfangs und ist für Sie kostenfrei.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine genaue Abschätzung der tatsächlichen kosten erst nach Prüfung des Umfangs des Auftrages erfolgen kann.
Im Folgenden finden Sie ein paar Vorabinformationen zu unseren Leistungsvergütungen.

1. Vorprüfung:

Für die Vorprüfung Ihrer Unterlagen berechnen wir eine Erstberatungsgebühr über 250,00 EUR, die per Vorkasse fällig wird.

Ergibt die Vorprüfung keine erfolgversprechende Ansätze für eine weitergehende Prüfung, wird der Vorgang beendet, worüber Sie informiert werden.

Ergibt die Vorprüfung erfolgversprechende Ansatzpunkte für eine Weiterverfolgung festgestellt, erhalten Sie ein Vertragsangebot für die vollständige Prüfung.

2. Vertragsprüfung:

Hier erfolgt eine individuelle schriftliche Vereinbarung zur Gebührenregelung und Dokumentation der Ergebnisse.

Die Prüfung selbst erfolgt nach Bezahlung der Erstberatungsgebühr. Sind durch die Prüfung fehlerhafte Vereinbarungen / Berechnungen feststellbar, erfolgt die Abstimmung mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise.

3. Honorar – Beratung Baufinanzierung nach § 34i, Abs. 5 GeWO

Im Rahmen der Entscheidungsfindung oder für die Prüfung und Beurteilung von Finanzierungsangeboten berechnen wir einen Festbetrag über 178,50 EUR / Stunde. Der jeweilige Zeitaufwand kann erst im Rahmen des individuellen Einzelfalls abgestimmt werden.

4. Berechnung von Aufrechnungsansprüchen beim „Widerrufs – Joker“ für Darlehen

Für ein Parteigutachten (vollständige Prüfung und Dokumentation der Rechenschritte) sind Ihre vollständigen Unterlagen erforderlich. Wir berechnen für die Dokumentation eine Gebühr ab 1.190,00 EUR / Darlehen und Arbeitsumfang, sie wird individuell bestimmt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen unser individuelles Angebot zu.

Für die Prüfung und Neuberechnung von Kontokorrentkonten / Kontokorrentkrediten und Kredit- und Darlehenskonten bieten wir folgende Honorarmodelle an:

1. Vorprüfung:

Für die Vorprüfung Ihrer Unterlagen berechnen wir eine Erstberatungsgebühr über 350,00 EUR, die per Vorkasse fällig wird.

Nach Eingang der Gebühr für die Vorprüfung werden die eingegangenen Unterlagen bearbeitet, fehlende Unterlgen / Informationen werden angefodert, das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Ergibt die Vorprüfung keinen erfolgversprechenden Ansatz für eine weitergehende Prüfung, wird der Vorgang beendet, worüber Sie informiert werden.

2. Vertragsprüfung:

Werden erfolgversprechende Ansatzpunkte für eine Weiterverfolgung festgestellt (z.Bsp. fehlerhafte Zinsanpassungen), erhalten Sie nach Abstimmung ein individuelles Vertragsangebot für die vollständige Prüfung Ihrer Unterlagen mit anschließender Dokumentation der Prüfungsergebnisse. 

3. Vergütung:

Stundenhonorar über 178,50 EUR / Stunde . Der jeweilige Zeitaufwand kann erst im Rahmen der Vorprüfung ermittelt werden.

1. Investitionsdarlehen / sonstige gewerbliche Darlehen:

Für die Vorprüfung Ihrer Unterlagen berechnen wir eine Erstberatungsgebühr über 350,00 EUR, die per Vorkasse fällig wird.

Nach Eingang der Gebühr für die Vorprüfung werden die eingegangenen Unterlagen bearbeitet, das vorläufige Ergebnis wird Ihnen und/oder Ihrem/Ihrer Rechtsanwalt / Rechtsanwältin schriftlich mitgeteilt. Werden erfolgversprechende Ansatzpunkte für eine Weiterverfolgung festgestellt, erhalten Sie auf Wunsch ein individuelles Vertragsangebot für die vollständige Prüfung, deren Ergebnis dann als Parteigutachten für die anstehende außergerichtliche / gerichtliche Verhandlung genutzt werden kann.

2. Vertragsprüfungen: vor der Unterschrift oder nach der Unterschrift oder Gekündigte Darlehen / Kredite,

3. Immobilien und Steuersparmodelle/Schrottimmobilien als Kapitalanlage,

4. Effektivzinsberechnung,

5. Raten – und Teilzahlungskredite,

6. Sparverträge

Für die Analyse und Dokumentation der Prüfungen von 2. bis 6. berechnen wir einen Festbetrag über 178,50 EUR / Stunde und Vorgang. Der jeweilige Zeitaufwand kann erst im Rahmen des individuellen Einzelfalls abgestimmt werden, worüber Sie ein schriftliches Angebot erhalten.

7. Darlehen mit variablem Zinssatz / Cap-Zinsvereinbarungen und Neuberechnung:

  • Festbetrag über 500,00 EUR bei Darlehensvolumina bis € 200.000 / Darlehen,
  • Festbetrag über 700,00 EUR bei Darlehensvolumina bis € 500.000 / Darlehen,
  • Festbetrag über 1.000,00 EUR bei Darlehensvolumina darüber

8. Nichtabnahmeentschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung Forward- Darlehen:

    1. Gerichtsverwertbare Berechnung –  Pauschale nach Vereinbarung, mind. 400,00 EUR / Berechnung auf der Grundlage eines individuellen Angebotes.

    2. Schritliches Sachverständigengutachten – Paushale nach Vereinbarung, mind. EUR 750,00 / Berechnung auf der Grunlage eines ndividuellen Angebotes.

8.1. Umfinanzierung:

Berechnung gegen eine Gebühr über 250,00 EUR / Berechnung, die gegen Vorkasse fällig wird.

9. Berechnung von Aufrechnungsansprüchen beim „Widerrufs – Joker“ für Lebensversicherungen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.

Sämtliche Preie inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer – Stand: 01.03.2020

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